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Nordland Immobilien |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Wir versichern, daß wir vom Verkäufer/Vermieter oder einem
berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt anzubieten.
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Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig, sobald
aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein
Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch,
wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom
Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen Zusammenhang
mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und
Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht
zum Beispiel auch bei Erbbaurecht statt Kauf sowie beim Erwerb
im Wege der Zwangsversteigerung.
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Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der
zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus
anderen in seiner Person oder der seines Ehegatten liegenden
Gründen ungültig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der
Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber,
wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz
verpflichtet.
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Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit
zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns
dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils
unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf. Spätere Nachweise
durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses
Nachweises.
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Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als
ursächlich wirkende Makler zu nennen und uns zu diesem und jedem
Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von
abgeschlossenen Verträgen zu überlassen.
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Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger
selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber
verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu
zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre, wenn durch die
unbefugte Weitergabe der Nachweis desselben Grundstückes
gegenüber anderen bei uns vorhandenen Interessenten unmöglich
gemacht wird. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten.
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Eine Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist dem Makler
gestattet.
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Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
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Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns
erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekt und
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben
zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind
freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
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Erfüllungsort ist Bergen auf Rügen.
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Provisionssätze:
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Verkauf/Kauf von Immobilien: 6 % vom Kaufpreis zuzüglich.
gesetzl. MwSt.
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Vermietung von Wohnraum: 2,32 Monatsmieten einschl.
gesetzl. MwSt.
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Vermietung/Verpachtung von Gewerbeimmobilien: 3 Monatsmieten
zuzüglich gesetzl. MwSt
soweit nicht als provisionsfreies Angebot ausgezeichnet.
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(Stand der Datenbank: 09.03.2010) Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine
Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
© 2003 Nordland Immobilien, ,
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