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Nordland Immobilien

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir versichern, daß wir vom Verkäufer/Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt anzubieten.
  2. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht zum Beispiel auch bei Erbbaurecht statt Kauf sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
  3. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person oder der seines Ehegatten liegenden Gründen ungültig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
  4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
  5. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkende Makler zu nennen und uns zu diesem und jedem Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu überlassen.
  6. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre, wenn durch die unbefugte Weitergabe der Nachweis desselben Grundstückes gegenüber anderen bei uns vorhandenen Interessenten unmöglich gemacht wird. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
  7. Eine Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist dem Makler gestattet.
  8. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
  9. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekt und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  10. Erfüllungsort ist Bergen auf Rügen.
  11. Provisionssätze:
    • Verkauf/Kauf von Immobilien: 6 % vom Kaufpreis zuzüglich. gesetzl. MwSt.
    • Vermietung von Wohnraum: 2,32 Monatsmieten einschl. gesetzl. MwSt.
    • Vermietung/Verpachtung von Gewerbeimmobilien: 3 Monatsmieten zuzüglich gesetzl. MwSt
    soweit nicht als provisionsfreies Angebot ausgezeichnet.
 
 
 

(Stand der Datenbank: 24.08.2010) Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. © 2003 Nordland Immobilien, i.based: networks, ecosi

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